Informationen zur Barrierefreiheit
Stand: 27. Mai 2026. Diese Seite beschreibt, wie Christoph Backhaus IT die Barrierefreiheit der Website nadooit.de und der dort angebotenen digitalen Kontakt-, Kurs-, Newsletter-, Blog- und Informationsangebote behandelt.
1. Kurzfassung
Nicht jede private Website braucht automatisch dieselbe Erklärung zur Barrierefreiheit wie eine öffentliche Stelle. Für digitale Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen können, müssen aber barrierefrei zugängliche Informationen zur Barrierefreiheit bereitstehen. Deshalb veröffentlichen wir diese Seite bewusst sichtbar und pflegen sie als Teil unserer technischen Qualitätssicherung.
- Wir prüfen öffentliche Seiten, Formulare, Navigation, Bilder, Überschriften und mobile Darstellung regelmäßig technisch.
- Wir orientieren uns operativ an WCAG 2.2 und an den Anforderungen des BFSG/BFSGV, soweit diese für unsere Angebote einschlägig sind.
- Der genaue rechtliche Anwendungsbereich wird anwaltlich geprüft und diese Seite danach weiter angepasst.
- Wenn Sie eine Barriere finden, können Sie uns direkt per E-Mail informieren.
2. Geltungsbereich
Diese Informationen beziehen sich auf die öffentliche Website nadooit.de, insbesondere Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung, Barrierefreiheitsinformationen, Blog, Kurs- und Landingpages, Kontakt- und Lead-Formulare sowie Newsletter-Anmeldung.
Nicht abschließend bewertet sind ältere Download-Dokumente, einzelne Audiobook-Dateien, externe Plattformen wie LinkedIn oder Twitch sowie kundenspezifische Launchpad-Installationen, die nicht Teil dieser öffentlichen Website sind. Für solche Installationen wird Barrierefreiheit projektbezogen geplant und geprüft.
3. Prüfmaßstab
Technisch orientieren wir uns an den Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Für Weboberflächen nutzen wir WCAG-nahe Prüfungen, automatisierte Accessibility-Tests mit axe/Playwright, semantische HTML-Prüfung, Tastatur- und mobile Reflow-Checks sowie manuelle Sichtprüfung wichtiger Seiten.
Für BFSG-relevante Dienstleistungen prüfen wir zusätzlich, ob Informationen zur Dienstleistung auffindbar, verständlich, über mehr als einen sensorischen Kanal nutzbar und mit assistiven Technologien vereinbar sind.
4. Aktueller Umsetzungsstand
Die zentralen öffentlichen Seiten enthalten Seitentitel, deutsche Sprachkennzeichnung, Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder, sichtbare Kontaktwege und mobile Layouts. Automatisierte Accessibility-Checks laufen über den Projekt-Testprozess.
Neue Blogartikel und Landingpages werden im Entwicklungsprozess generiert und anschließend gegen typische WCAG-Probleme geprüft. Bei Änderungen an Formularen, Navigation, Preisboxen, Tabellen oder Hero-Bereichen prüfen wir zusätzlich schmale mobile Ansichten.
5. Bekannte Einschränkungen
- Einzelne ältere HTML-Dokumente und Downloads können noch nicht denselben Prüfstand wie die Hauptseiten haben.
- Audiobook-Dateien werden als Zusatzangebot bereitgestellt; vollständige Transkript- und Kapitelalternativen werden schrittweise weiter ausgebaut.
- Externe Dienste und Profile liegen außerhalb unserer direkten technischen Kontrolle.
- Die konkrete BFSG-Einordnung unserer Angebote wird anwaltlich geprüft; Formulierungen können sich dadurch ändern.
6. Feedback und Kontakt
Wenn Sie eine Barriere auf nadooit.de finden, schreiben Sie bitte an christoph.backhaus@nadooit.de. Hilfreich sind die betroffene URL, eine kurze Beschreibung des Problems, verwendetes Gerät oder Browser und, falls relevant, das eingesetzte Hilfsmittel.
Wir prüfen eingehende Hinweise, priorisieren reproduzierbare Barrieren und nehmen Korrekturen in den normalen Entwicklungs- und Testprozess auf.
7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für den Vollzug des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wurde die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) eingerichtet. Weitere Informationen stellt das Land Sachsen-Anhalt bereit: MLBF AöR.